1.1. Folgender Gutschein Emittent (nachfolgend „Mondscheinticket-Emittent“) betreibt in Kooperation mit dem technischen Dienstleister PCS Informatik GmbH mit Sitz Mainstockheimer Straße 19, 97318 Kitzingen ein Gutschein-System:
Stadtmanagement Itzehoe GmbH, Breite Straße 4, 25524 Itzehoe Telefon 04821-949012-0 Fax 04821-949012-6 E-Mail: info@mein-itzehoe.de Geschäftsführung: Lydia Keune USt-ID NR DE204893968
Emittent des digitalen Gutscheins ist dabei das Stadtmanagement Itzehoe GmbH. Der digitale Gutschein ist über den Online Shop (mondscheinticket.citygs.de) erhältlich und wird von verschiedenen autorisierten Akzeptanzstellen zur Bezahlung von bestimmten Beförderungsleistungen akzeptiert (nachfolgend zusammen auch „teilnehmende Taxiunternehmen“).
1.2. Bei dem vom Mondscheinticket-Emittenten herausgegebenen digitalen Gutschein handelt es sich um ein Kleinbetrags-Zahlungsinstrument in Form von E-Geld mit einem maximalen Guthaben von 1000 Euro. Unter E-Geld versteht man einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Mondscheinticket-Emittenten; dieser wird mittels der digitalen Gutscheine in den teilnehmenden Taxiunternehmen als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Beförderungsleistungen angenommen.
1.3. Die Nutzung des digitalen Gutscheins ist durch Vorlage des QR-Codes (digital oder als Printversion) bei der autorisierten Akzeptanzstelle möglich.
1.4. Für die Nutzung des digitalen Gutscheins ist es erforderlich, dass der Nutzer Zugang zum Internet hat; durch die Nutzung des Internets können dem Nutzer zusätzliche Kosten entstehen, die jedoch nicht dem Mondscheinticket-Emittenten in Rechnung gestellt werden können.
1.5. Mit dem Erwerb des digitalen Gutscheins gemäß nachstehender Ziffer 2 erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) an. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung der digitalen Gutscheine gemäß diesen Vertragsbedingungen (nachfolgend „Mondscheinticket-Vertrag“); einer darüberhinausgehenden, gesonderten Vertragserklärung des Nutzers gegenüber des Mondscheinticket-Emittenten bedarf es nicht.
1.6. Die Nutzung des digitalen Gutscheins als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Beförderungsleistungen ist nur in den teilnehmenden Taxiunternehmen möglich. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Taxiunternehmen ist abrufbar unter https://mondscheinticket.de/.
1.7 Das „digitale Mondscheinticket“ ist ein Instrument, das es Jugendlichen und jungen Erwachsenen (im Alter zwischen 15 und 26, sofern Schüler, Student oder Azubi) als Nutzer ermöglicht, nachts (von 21.00 bis 6.00 Uhr) mit dem Taxi sicher nach Hause zu kommen – für die Hälfte des normalen Preises, die jeweils andere Hälfte wird durch die öffentliche Hand finanziert. Es ist nur gültig für Fahrten innerhalb des Kreises Steinburg zzgl. 30 km Kulanz.
Ein digitaler Gutschein kann von einem Kunden als Nutzer oder als Geschenk für einen Nutzer erworben werden. Wenn der digitale Gutschein als Geschenk für einen Nutzer erworben wird, so teilt der Kunde diese Vertragsbedingungen dem Nutzer mit, dieser akzeptiert die Vertragsbedingungen mit dem erstmaligen Einsatz des digitalen Gutscheins.
2.1. Der digitale Gutschein als teileinlösbarer Gutschein. Der digitale Gutschein kann Online im Shop des Mondscheinticket-Emittenten erworben werden. Maximal können Gutscheine im Wert von € 150,00 erworben werden. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Wird eine Taxifahrt bei einem teilnehmenden Taxiunternehmen mit dem digitalen Mondscheinticket bezahlt, so verringert sich der Wert des digitalen Mondscheintickets um den gezahlten Betrag und kann es kann wieder bis maximal € 150,00 ein neues Guthaben hinzugekauft werden.
2.2. Der Erwerb im Onlineshop des Mondscheinticket-Emittenten
2.2.1. Die Präsentation des digitalen Mondscheintickets im Online Shop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Mondscheinticket -Emittenten dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein digitales Mondscheinticket zu bestellen. Mit der Bestellung des gewünschten digitalen Mondscheintickets nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
2.2.2. Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:
2.2.3. Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" durch das Anklicken des jeweiligen Bereiches auf der Seite „/kasse“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.
2.2.4. Der Mondscheinticket-Emittent wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.
2.2.5. An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch den Mondscheinticket-Emittent vereinbart ist.
2.2.6. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist die Rechnung zugeht.
2.2.7. Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
2.2.8. Die Bezahlung des Gutscheines erfolgt durch die Auswahl einer im Onlineshop angebotenen Zahlungsmethode. Der Mondscheinticket-Emittent behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Der Gegenwert des Gutscheins bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Mondscheinticket-Emittent.
3.1 Eine Nutzung des digitalen Gutscheins ist maximal in Höhe des jeweils aktuellen Guthabenbetrages möglich. Mit der Nutzung des Gutscheins vor Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts erklärt der Kunde bzw. Nutzer die Zustimmung zur sofortigen Vertragsdurchführung und dem Verzicht auf das Widerrufsrecht.
3.2 Die Einlösung des auf dem digitalen Gutschein gespeicherten Guthabens erfolgt entweder durch Vorlage des QR-Codes als physischen Karte (z.B.: auf Papier) oder durch Vorlage des QR-Codes als digitale Version in der Gutscheinapp an der Kasse der autorisierten Teilnehmende Taxiunternehmen. Das auf dem digitalen Gutschein gespeicherte Guthaben kann ausschließlich für die Begleichung von Beförderungsentgelten der teilnehmenden Taxiunternehmen genutzt werden; eine Nutzung zum Kauf von anderen Gutscheinen ist ausgeschlossen.
3.3 Die Bezahlung einer Beförderungsleistung im Rahmen eines Bezahlvorgangs mittels mehrerer digitaler Gutscheine ist nicht gestattet.
3.4 Ein Einsatz des digitalen Gutscheins an Geldautomaten zum Zweck der Bargeldabhebung sowie für eine Bargeldauszahlung im Rahmen des sog. Cashback ist nicht möglich.
3.5 Bei Einsatz des digitalen Gutscheins erteilt der Nutzer mit Verwendung des digitalen Gutscheins entweder durch Vorlage des QR-Codes als physischen Karte (z.B.: auf Papier) oder durch Vorlage des QR-Codes als digitale Version in der Gutscheinapp an der Kasse des teilnehmenden Taxiunternehmens seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag an die jeweilige Akzeptanzstelle. Zahlungsaufträge lauten stets auf Euro. Ein mit einem digitalen Gutschein ausgelöster Zahlungsauftrag kann nach Erteilung der Zustimmung zum Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden.
4.1 Der Mondscheinticket-Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der digitale Gutschein erworben wurde. Das Guthaben auf dem digitalen Gutschein kann nur innerhalb der vom Mondscheinticket-Emittenten festgelegten Vertragslaufzeit bei teilnehmenden Taxiunternehmen verwendet werden.
4.2 Nach Ablauf der Gültigkeit nach Erwerb endet der Mondscheinticket-Vertrag für den jeweiligen digitalen Gutschein automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Kunden, des Nutzers oder des Mondscheinticket-Emittenten bedarf. Der digitale Gutschein kann ab diesem Zeitpunkt bei den teilnehmenden Taxiunternehmen nicht mehr als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Das Guthaben verfällt anschließend.
Der Mondscheinticket-Emittent hat diese Gültigkeit auf 3 Jahre zum Jahresende gesetzt.
5.1 Wie Bargeld kann der digitale Gutschein (in der Printversion) keinem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Weil der digitale Gutschein (in der Printversion) ähnlich wie Bargeld ist, kann dieser nicht gesperrt werden, insbesondere auch nicht im Falle eines Diebstahls, Verlusts, Abhandenkommens oder Missbrauchs; eine weitere Nutzung durch unbefugte Dritte kann in diesen Fällen nicht verhindert werden. Der Kunde bzw. Nutzer ist daher verpflichtet, den digitalen Gutschein bzw. den Gutschein-Code (QR-Code und Gutscheinnummer) besonders sorgfältig aufzubewahren und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen, Missbrauch oder Zerstörung besteht kein Anspruch auf Ersatz des digitalen Gutscheins oder des Guthabens gegenüber des Mondscheinticket-Emittenten.
5.2 Der digitale Gutschein kann an andere Nutzer weiterschenkt werden, allerdings nur einmalig. Der Weiterverkauf, Tausch oder eine andere entgeltliche Übertragung ist nicht gestattet.
5.3 Der Mondscheinticket-Emittent behält sich das Recht vor, die Einlösung oder den Rücktausch des Guthabens zu beschränken, an Bedingungen zu knüpfen oder zu verweigern, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben sie dazu verpflichten, konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß des Kunden bzw. Nutzers gegen diese Vertragsbedingungen vorliegen oder wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass entweder der Nutzer oder ein Dritter im Zusammenhang mit dem digitalen Gutschein eine Straftat begangen hat oder begehen könnte.
6.1 Soweit in diesen Vertragsbedingungen der Begriff „autorisierter Zahlungsvorgang“ verwendet wird, ist damit ein Zahlungsvorgang gemeint, bei dem der Kunde seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag (vgl. dazu Ziffer 3) erteilt hat.
6.2 Der Nutzer hat gegen den Mondscheinticket-Emittenten einen Anspruch auf Erstattung eines Zahlungsbetrags, der dem Guthaben belastet wurde, wenn dieser fehlerhaft verarbeitet wurde, d.h. vom tatsächlich autorisierten Zahlbetrag abweicht.
6.3 Ein Anspruch auf Erstattung aus den o.g. Gründen ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Guthabens mit dem betreffenden Zahlungsbetrag gegenüber dem Mondscheinticket-Emittenten geltend macht.
6.4 Erstattungsansprüche gegen den Mondscheinticket-Emittenten kann der Nutzer grundsätzlich nicht mehr geltend machen, wenn der Nutzer den Mondscheinticket-Emittenten nicht spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung des Guthabens über die fehlerhafte Ausführung unterrichtet.
6.5 Ist zwischen dem Nutzer und dem Mondscheinticket-Emittenten als Zahlungsdienstleister streitig, ob ein Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Mondscheinticket-Emittent nicht nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
7.1 Der Mondscheinticket-Emittent haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Mondscheinticket-Emittent nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Mondscheinticket-Emittenten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt und hierbei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Ansprüche des Nutzers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.2 Der Mondscheinticket-Emittent haftet nicht für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, die mit dem digitalen Gutschein ausgelöst wurden, entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen digitalen Gutscheins oder einer missbräuchlichen Verwendung des digitalen Gutscheins beruhen. Der Mondscheinticket-Emittent hat auch im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, der mit dem digitalen Gutschein ausgelöst wurde, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen digitalen Gutscheins beruhen. Dies gilt auch im Fall einer missbräuchlichen Verwendung des digitalen Gutscheins. Der Mondscheinticket-Emittent wird in diesem Fall den entsprechenden Betrag dem Guthaben belasten. Die Regelung in Ziff. 5.1 bleibt hiervon unberührt.
7.3 Der Mondscheinticket-Emittent haftet ebenso nicht für technische Störungen gleich welcher Art oder Fehler eines Dritten, durch die die Einlösung des Guthabens nicht möglich ist.
7.4 Der Mondscheinticket-Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Dritter den Anspruch auf Rückzahlung geltend macht.
7.5 Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Mondscheinticket-Emittenten, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sollten.
8.1 Informationen zum digitalen Gutschein und dessen Nutzung sind online auf der Seite des Mondscheinticket-Emittent verfügbar: https://mondscheinticket.de/.
8.2 Der Nutzer kann jederzeit den aktuellen Stand des Guthabens des digitalen Gutscheins durch den Download der App und verknüpfen des Gutscheins mit dem App Account überprüfen. Der Mondscheinticket-Emittent ist nicht verpflichtet, dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere ist er auch bei Ablehnung eines mit dem digitalen Gutschein ausgelösten Zahlungsvorgangs nicht verpflichtet, den Nutzer hierüber zu informieren, soweit die Nichtausführung für den Nutzer aus den Umständen erkennbar ist.
8.3 Dem Nutzer sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften vor Abgabe seiner Vertragserklärung zum Abschluss dieses Mondscheinticket-Vertrags lediglich Informationen zu den wesentlichen Merkmalen und Nutzungsmöglichkeiten des digitalen Gutscheins, den anfallenden Entgelten sowie andere wesentlichen Vertragsinformationen sowie Haftungshinweise mitzuteilen.
8.4 Der Nutzer kann die vorliegenden Informationen und Vertragsbedingungen auch beim jeweiligen Mondscheinticket-Emittenten anfordern und erhält diese dann in Textform. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Nutzer an den jeweiligen Gutschein Emittenten eine E-Mail an die Adresse info@mein-itzehoe.de mit der Bitte um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen schickt.
Es besteht für Nutzer die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, über Verstöße des Mondscheinticket-Emittent gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Ferner können die Beteiligten gem. § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge gem. §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
10.1 Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Vertragsbedingungen im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.
10.2 Diese Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Diese Vertragsbedingungen und vertragliche Informationen sind daher auch in deutscher Sprache abgefasst. Die Kommunikation zwischen dem Kunden bzw. Nutzer und dem Mondscheinticket-Emittenten erfolgt auf Deutsch.
Stadtmanagement Itzehoe GmbH Breite Straße 4 25524 Itzehoe Telefon: 04821-949012-0
11.1 Mitteilungen bzgl. des digitalen Gutscheins hat der Nutzer an die entsprechende Stelle der Stadt zu senden: info@mein-itzehoe.de
Einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht bezüglich des Vertragsschlusses das folgende Widerrufsrecht zu, wenn der Abschluss des E-Geld-Vertrags im Fernabsatz gem. § 312c BGB erfolgt; ein Fernabsatz liegt vor, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen (z.B. per Brief, E-Mail, Telefon) (sog. Fernabsatzverträge). Sie finden nachfolgend die zur Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 248 § 1 i.V.m. Art. 246b § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB vorgesehene Widerrufsbelehrung gem. Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB bei Abschluss und der Abwicklung von Fernabsatzverträge bezüglich Ihres digitalen Gutscheins:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Stadtmanagement Itzehoe GmbH Breite Straße 4 25524 Itzehoe E-Mail: info@mein-itzehoe.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –